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AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

2. Der Versand erfolgt auf Rechnungen und Gefahr des Käufers. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch im Falle vereinbarter Frankolieferung, gleich, ob durch fremde oder eigene Fahrzeuge geliefert wurde. Dies gilt auch für Leergutrücksendungen, Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch abgeschlossen und geht zu Lasten des Käufers. Die Lieferung erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, baldmöglichst bzw. nach Fertigstellung.
Alle Fälle höherer Gewalt bei dem Verkäufer oder dessen Lieferanten, sowie Betriebsstörungen des Verkäufers, befreien denselben von seinen Lieferverpflichtungen.
Angaben über Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Ihre Überschreitung berechtigt den Käufer nicht zu irgendwelchen Schadensersatzansprüchen.
Leihmaterial, insbesondere Verkaufsanhänger, Verkaufspavillons, Kühlcontainer u.a. ist pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem und vollständigem Zustand zurückzugeben.
Festgestellte Mängel und in Verlust geratene Teile werden von uns instand gesetzt bzw. neu beschafft und zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut), sowie die Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 Prozent der Füllmenge des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu diesen Lasten.

4. Die Lieferungen erfolgen nach unseren jeweils gültigen Listenpreisen. Unsere Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug ausschließlich Umsatzsteuer. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.


5. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt rein nettozahlbar. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung gut geschrieben. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen zuzüglich Nebenkosten in banküblicher Höhe berechnet.

6. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Mehrwegflaschen, Kisten und Kleingebinde wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei angerechnet.

7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurück zugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im voraus zu Sicherung an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Werts der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.

9. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes ist der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten, soweit der Kunde Vollkaufmann ist.

10. Wir sind gemäß §22 ff. BDSG berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen. Der Kunde erhält hiermit davon Kenntnis gemäß § 26, Abs. 1 BDSG.